Impressum:

ENZ - Meisterliches Handwerk
Einzelunternehmen
Bastian Michael Enzenhofer
Spazgasse 11 · 4040 Linz · Tel. +43 678 / 12 51 897
www.enz-tischlermeister.at · e-mail: office@enz-tischlermeister.at

Mitglied der WKÖ, WKOÖ, Landesinnung Tischler, Bundesinnung Tischler

Berufsrecht:Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

Magistrat Linz

Meisterbetrieb, Meisterprüfung abgelegt in Österreich

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines 
Angebote, Lieferungen und Leistungen von ENZ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich von ENZ schriftlich geltend gemacht wurden.
2. Vertragsabschluß
Angebote von ENZ gelten stets freibleibend.
Pläne, Skizzen, Muster sowie technische Unterlagen oder ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Werden Pläne, Skizzen etc. vom Kunden selbst beigestellt, haftet dieser für die Richtigkeit, sofern kein Naturmaß vereinbart worden ist.
3. Preise
Verkaufspreise von ENZ verstehen sich inkl. Lieferung und Montage, außer, es wurde schriftlich anders vereinbart. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist ENZ berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Alle von ENZ genannten Preise sind, sofern nichts anderes vermerkt wurde, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
4. Lieferung
Angabe über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich, soweit kein Fixtermin vereinbart wurde. Bei wesentlicher Überschreitung der Lieferzeit, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder weiterhin Erfüllung verlangen. Besondere unvorhergesehene Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streik, Verkehrsstörungen, Elementarereignisse, Krieg, Lieferverzug von Vorlieferanten oä. berechtigen ENZ vom Vertrag ohne Entschädigung zurückzutreten oder später zu liefern. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen ENZ wegen Verzugsschäden oder –folgen sind gänzlich ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Abweichungen der vereinbarten Leistungen sind dem Kunden zumutbar; beispielsweise Naturmerkmale wie Risse, Astlöcher, unterschiedliche Furnierbilder, Maserungen, Farbunterschiede bei Mustern von Raumtextilien, Böden oder ähnliches. Die von ENZ gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ENZ unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt der Ware unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekanntzugeben. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist ENZ vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ist ein Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Die Behebung kann nach Beurteilung durch ENZ auch durch Austausch der mangelhaften Ware in angemessener Frist erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
6. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
7. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte nach dem Produkthaftungsgesetz gegen ENZ richten, sind ausgeschlossen. Es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler durch ENZ verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
8. Zahlungsbedingungen/Verzugszinsen/Mahnung
Rechnungen sind, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, sofort netto ohne Abzug zahlbar. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Der Käufer verpflichtet sich zu vollständiger Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluß. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist ENZ berechtigt, Zinsen in der Höhe von 4% über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich weiters für den Fall des Zahlungsverzuges, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
9. Rücktrittsrecht
Die Liquidität des Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung. Sollten negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsabschluß bekannt werden, ist ENZ berechtigt, sofortige Zahlung des Gesamtentgeltes oder eine Bankgarantie zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Abtretungsverbot
Forderungen gegen ENZ dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von ENZ bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden ENZ gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Der Kunde darf die nicht vollständig bezahlte Ware weder weiterveräußern, noch verpfänden oder zur Sicherungsübereignung heranziehen. Eventuelle Pfändungen sind unverzüglich bei ENZ anzuzeigen. Bis zum Ende des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Kunde, die bereits gelieferte Ware schonend zu behandeln. Bei Vermischung mit Fremdgütern entsteht Miteigentum.
12. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.
13. Vertragsverbindlichkeit
Ist eine der oben angeführten Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.
14. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für sämtliche sonstige Leistungen ist Spazgasse 11, 4040 Linz.  Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Landesgericht Linz, Fadingerstraße 2, 4020 Linz.
15. Datenschutz
Der Kunde ist einverstanden, dass die bekanntgegebenen persönlichen Daten von ENZ gespeichert und verarbeitet werden.